Über 500 Schwimmbad-Unfälle an Ansauganlagen, oft mit tödlichem Ausgang, führt unsere internationale Unfallstatistik aktuell auf. Schwerste Unfälle, die allesamt vermeidbar gewesen wären! Die von uns dokumentierten Vorfälle basieren vor allem auf Medienrecherchen. Das tatsächliche Unfallgeschehen dürfte dramatisch über den von uns erfassten Fällen liegen

Jede Spende ist für unsere Arbeit hilfreich. Wenn wir nur 1 Menschenleben vor einem Unglück bewahren, hat es sich gelohnt.

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Holiday Pool-Checkliste

Nicht allen Betreibern von Poolanlagen sind die Gefahrenquellen bekannt oder sie werden von Ihnen unterschätzt. Die folgende Checkliste kann eine Poolprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen nicht ersetzen, aber in jedem Fall dem Laien helfen, die gravierendsten Gefahrenquellen zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten. Wir möchten Ihnen mit dieser Checkliste einen Leitfaden an die Hand geben zu Ihrem Eigenschutz und zum Schutz Ihrer Kinder. Sie handeln in Eigenverantwortung. Der Verein übernimmt keine Haftung. Um Ertrinken oder ernsthafte Verletzungen zu vermeiden, führen Sie bitte keine Tests, direkt an den Ansaugöffnungen durch !



1. Wie wirkt die Poolanlage im optischen Gesamteindruck ?

Ist das Wasser im Pool trüb oder verdreckt ? Ist ein übermäßiger Chlorgeruch vorhanden ? Gibt es Algen-, Schimmel- oder Schmutzrückstände ? Wie ist der optische Zustand von Fliesenspiegeln, Überläufen, Badmöbeln, Duschen, Sauberlauf- und Desinfektionsbereichen, Auf- und Anbauten, Umkleiden ?







2. Wie wirkt die Poolanlage im technischen Gesamteindruck ?

Sind Metalle verrostet oder scharfkantig, Holzbalken vermodert, Fliesen, Poolumrandungen, Ablaufabdeckungen scharfkantig, gerissen oder gebrochen ? Sind Haltegriffe, Ein- und Ausstiege locker ?







3. Gibt es im Pool unter Wasser dunkle Löcher, die man vom Rand aus erkennen kann ?

Diese Stellen könnten ein Hinweis auf nicht abgedeckte Ansaugöffnungen sein. Achtung "Lebensgefahr" ! Haare, weite Badeshorts, Badekleidung mit Außenkordeln, Halsketten können eingesaugt werden, Körperteile  oder der ganze Körper können durch den starken Sog angesogen werden und den Badegast unter Wasser festhalten. Trotz abgedeckter Öffnungen können auch durch überdimensionierte Pumpen, falsch konstruierte Abdeckungen oder fehlende Sicherheitseinrichtungen, lebensgefährliche Ansaugströmungen und -drücke entstehen.



4. Hängen Gegenstände an den Ansauggittern oder sind diese verstopft ?

Ihre Alarmglocken sollten klingeln wenn Taucherbrillen, Badekappen, Haargummis an Ablaufgitter gesogen werden. Dies kann ein Anzeichen für eine starke Strömung in der Nähe des Schachts sein. Haare können eingesogen werden und sich hinter dem Gitter verknoten, Körperteile oder der ganze Körper können durch den starken Sog angesogen werden und den Schwimmer so unter Wasser festhalten.



5. Gibt es ein Drucküberwachungssystem ?

Gibt es für das automatisches Wasseransaugsystem eine Drucküberwachung, d.h. wird die Pumpe automatisch abgeschaltet, wenn sich durch Abdeckung eines Ansaugschachts ein Unterdruck im System aufbaut und wird dieser bei Abschaltung durch eine Entlüftung wieder ausgeglichen, so dass man den angesaugten Gegenstand oder Körper von der Öffnung entfernen kann ? Fragen Sie zu Ihrer Sicherheit den Inhaber / Betreiber ?



6. Gibt es Kennzeichnung zur Wassertiefe ?

Die Wassertiefe und deren Kennzeichnung geben dem Badegast wichtige Informationen für das Verhalten in einem Schwimmbad. Die Kennzeichnung sollte vom Beckenumgang aus , deutlich erkennbar sein. Wagen Sie keinen Kopfsprung, bevor Sie wissen, wie tief der Pool ist !



7. Gibt es einen Bademeister oder Ersthelfer ?

Der Betreiber hat den Benutzer vor Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagennutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind. Dem Betreiber einer Poolanlage obliegt auch die Garantenpflicht, dafür zu sorgen, dass keiner der Besucher beim Badebetrieb durch solche Risiken zu Schaden kommt. Deshalb hat er die einzelnen Schwimmbecken überwachen zu lassen, damit keine Gefahrensituationen für die Badegäste auftreten.



8. Gibt es Not-Aus-Schalter für Wasserattraktionen ?

Falls Wasserattraktionen wie Rutschen, Strömungsbecken, usw. vorhanden sind, sollte ein Not-Aus-Knopf vorhanden sein. Dieser schaltet im Notfall die Attraktionen aus, um eine Rettung zu ermöglichen oder weitere Verletzungen zu verhindern.



9. Gibt es offene Kabel, defekte Pool- oder Unterwasserbeleuchtungen ?

Badegäste könnten sich in diesem Fall in den Kabeln verfangen. Auch droht ein Stromschlag, sollten die Kabel nicht vom Netz getrennt sein.



10. Gibt es Abgrenzung zwischen dem Schwimmer- und Nichtschwimmerbreich ?

Die Nichtschwimmer- und Schwimmerbereiche müssen gut ersichtlich oder physisch getrennt sein ! Nichtschwimmer dürfen nicht ungehindert in den Schwimmerbereich gelangen.



11. Ist vor Ort zu erkennen, wie eine Rettungskette zu starten ist ?

Ist es möglich bei akuter Gefahr Rettungskräfte / Ärzte zu benachrichtigen. Gibt es dazu Schilder mit Hinweisen, Telefonnummern, Telefonmelder oder persönliche Ansprechpartner.



12. Unzumutbare Zustände ?

Herrschen weitere unzumutbare, mangelhafte Zustände innerhalb der Hotelanlage, wie z.B. Sicherheitsmängel auf Spiel- oder Tennisplätzen, im Wellnessbereich, Fahrstühlen, Treppenstufen, lose Balkongeländer, herausgerissene Steckdosen usw. ? Gibt es gravierende Mängel im Hotelzimmer / Ferienwohnung ?



Tipps:

Kinder nicht unbeaufsichtigt schwimmen lassen ! Achten Sie darauf, dass Sie den Badebereich gut und ohne Einschränkung einsehen können. Selbst Kinder die gut schwimmen können, sollten beaufsichtigt werden. Baden nur zu den regulären Öffnungszeiten. Denken Sie daran, dass Attraktionen wie z.B. Wasserrutschen, eine Gefahr darstellen können. Fragen Sie bei Ankunft im Hotel nach den Pool- Prüflisten der Reiseveranstalter. Dort ist ersichtlich, wann die letzte Poolprüfung war und von wem überprüft wurde. Wenn Sie nur irritierte Blicke ernten, sollte Sie das skeptisch machen.

Rettungskette!

Informieren Sie sich über die Rettungskette vor Ort. Bei wem können Sie in welcher Sprache einen Notfall melden. Welche Rettungsdienste stehen mit welcher Anfahrtszeit zu Verfügung. Auf welche Notfälle, sind Hotels und Personal vorbereitet. Der Reiseveranstalter hat im Notfall die Pflicht, Ihnen zu helfen (§651c BGB Abhilfe).

Auswertung:

Sollte eine der Fragen mit dem Zusatz "Gefahr" gekennzeichnet sein, informieren Sie bitte umgehend den Inhaber / Betreiber / Rettungsschwimmer und melden Sie die Poolanlage oder mangelhafte Einrichtung in der Hotelanlage. Dokumentieren Sie die Mängel in Wort und Bild und informieren Sie immer umgehend die Reiseleitung und den Reiseveranstalter. So schützen Sie sich und andere vor Unfällen !

Formular bitte ausfüllen und uns zusenden !
Ihre Mängelmeldung bleibt anonym, das versichern wir !

Vielen Dank für Ihre Bemühung !
Bleiben Sie sicher und gesund ,
Ihr Vereinsteam
Sicherheit in Hotelpools - Parents4Safety e.V.

 

 
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